Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch die Errichtung neuer Unternehmen und Übernahme von Beteiligungen an bestehenden Unternehmen. Im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung kann die Gesellschaft den Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, finanzielle Mittel zu deren eigener Verwendung gewähren.