Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einem von mehreren Geschäftsführern kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Gegenstand
Verkauf, die Beschaffung und Erledigung von internationalen und skandinavischen Wirtschaftsauskünften; ferner der Verkauf von Publikationen, Marketing-Service, Übernahme von internationalen Handelsvertretungen, Vermittlung von Inkassoaufträgen im Ausland sowie Beteiligung und Erwerb von ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.