Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmitteln und alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte, sowie die Beteiligung an Unternehmen der vorbezeichneten Art, auch soweit die Beteiligung in der Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden oder beschränkt haftenden Gesellschafters in einer Kommanditgesellschaft besteht.