Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding.