Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehemns ist
a) An- und Verkauf von Immobilien oder Teilen davon sowie die wirtschaftliche und technische Betreuung derselben
b) Erstellung von Immobiliengutachten
c) Vermittlung von Immobilien im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen
d) Vermittlung von Gewerbefinanzierungen
e) Handel mit Baustoffen
f) An- und Verkauf sowie die Vermietung hochwertiger Kraftfahrzeuge
g) Beteiligung an Gesellschaften und Beratung von Gesellschaften mit einem im weitesten Sinne gleichen Geschäftszweck wie vorstehend unter a - f beschrieben
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.