Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf sich an in- und ausländischen Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Der Gegenstand des Unternehmens beinhaltet keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.