Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, der Erwerb und die Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von eigenem bebauten und unbebauten Grundbesitz und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschließhch im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesel1schaftsvermögens, sowie deren Erwerb und Veräußerung. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung und § 32 Abs. 1 KWG wird nicht ausgeübt.