Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks und sonstigen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.
Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland erwerben, errichten und führen, Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sowie Unternehmenspachtverträge, abschließen und alle weiteren Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind.