Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens; Investitionen aller Art (u.a. in Immobilien) und Beteiligung an Gesellschaften im In- und Ausland; Aufnahme von Fremdkapital oder Vergabe von Darlehen an verbundene Unternehmen, soweit dies nicht unter die Genehmigungspflicht des KWG fällt; Erwerb des Gesamtkapitals und deren Verschmelzung, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen