Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Sand, Kies, Mörtel, Steinen und Mutterboden sowie Straßenbaustoffen, der Betrieb eines Fuhrunternehmens sowie alle mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck zusammenhängenden Angelegenheiten.