Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Verwaltung eigenen Vermögens, - der Ankauf und der Verkauf von Immobilien, - die Verwaltung von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, - das Betreiben von Gastronomie, Veranstaltung von Messen oder anderen Veranstaltungen - sowie die Vermietung von Gastronomieräumen und -gegenständen.