Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führen von Cafés/Gastronomie-/Restaurationsbetrieben, Vermittlungen, An- und Verkauf von Waren jeglicher Art, die genehmigungsfrei und nicht überwachungsbedürftig sind, insbesondere Geschenkartikel wie Geschirr, Haushaltsaccesoires, Dekoartikel, u.ä., Vermietung von Ferienwohnungen, Ausübung des Tischlerhandwerks, Bautätigkeiten, Hausmeistertätigkeiten, baubegleitende Beratungen.