Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens ist sowie das Errichten von Elektroanlagen und sonstigen technischen Anlagen und Einrichtungen, der Handel mit diesen Anlagen sowie deren Bestandteilen und der Handel mit Elektrogeräten und Elektroartikeln aller Art.