Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck des Medizinischen Versorgungszentrums ist die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 i. V. m. § 95 Abs. 2 SGB V und/oder ähnlicher Einrichtungen zur primär ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Gemeinde Pellworm. Die Betriebe/Einrichtungen müssen jeweils die Voraussetzungen des § 66 Abgabeordnung (AO) erfüllen.