Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) das Verwalten von eigenem Vermögen durch unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Gesellschaften, die Verwaltung dieser Beteiligungen sowie Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen; (b) der Erwerb, das Halten, das Verwalten und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; (c) die Erbringung von finanztechnischen, kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen; (d) die Konzeption, Planung, Entwicklung und Implementierung von Finanzierungs- und Beteiligungsmodellen.