Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Führung von Beherbergungsbetrieben mit Bewirtung von Gästen und geschlossenen Gesellschaften sowie die Durchführung von Party-Service und Betrieb eines Feinkostgeschäfts; Beratungs- und Dienstleistungen aller Art im Bereich der Hotellerie und Gastronomie; Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungsen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Treene Immobilien-, Hotel- und Gastronomie GmbH & Co. KG