Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Hausmeisterdienste, der Verwaltung und Betreuung von Immobilien für den Hauseigentümer/Wohnungseigentümer/die Wohnungseigentümergemeinschaft sowie auch sonstige Personen (z. B. auch Mieter, Pächter, Nutzern usw. von Immobilien) einschließlich Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Garten- und Landschaftsbau und -pflege sowie einfache Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten (z. B. Reparaturen, Malerarbeiten usw.) und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.