Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die vermögensverwaltende Tätigkeit, die sich auf das eigene Vermögen der Gesellschafter erstreckt. Dazu gehören auch der Aufbau und die Verwaltung von Anteilen an Unternehmen und Immobilien sowie die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere auch die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.