Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Veträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die Vermittlung von Immobilien, Dienstleistungen und deren Verträge, die Errichtung von Bauvorhaben durch Dritte für eigene und fremde Rechnungen als Bauträger sowie der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien.