Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Schiffen und Fähren, der Handel mit damit im Zusammenhang stehenden Gütern sowie das Angebot von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und anderen Geschäften und der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Ferner die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie (IT), des Datenmanagements und der Verkauf von Softwareprogrammen.