Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Management und die Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften, deren Hauptgegenstand der Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Anteilen an Personengesellschaften im In- und Ausland, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Erwerb, der Entwicklung und dem Betrieb von Windkraftanlagen besteht, ist, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in den Beteiligungsgesellschaften. Dies kann insbesondere auch im Rahmen einer Beteiligung als geschäftsführende und/oder persönlich haftende Gesellschafterin an den Beteiligungsgesellschaften erfolgen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für Dritte (insbesondere von Beteiligungsgesellschaften, welche von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen verwaltet werden) zu übernehmen.