Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Bauarbeiten jeglicher Art, insbesondere Stahl-Beton, Maurer- und Putzarbeiten sowie alle mit diesem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Angelegenheiten.