Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der An- und Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz und Anteilen an Gesellschaften, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Darüber hinaus die Verwaltung und Vermarktung von Lizenzen und (Nutzungs-)Rechten jeder Art. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.