Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf von sowie die Beteiligung an anderen Unternehmungen sowie alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei anderen Gesellschaftern. Darüber hinaus sind Gegenstand des Unternehmens auch Immobiliengeschäfte und (Immobilien-) Projekte aller Art, und zwar sowohl für eigene Geschäfte/Projekte als auch für andere Unternehmen.