Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Organisationsberatung in Managementfragen (Unternehmensführung, Unternehmensplanung) und in der Informationsverarbeitung sowie die Erstellung von Konzepten und die Realisierung von Projekten der Informationsverarbeitung. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb auf verwandte und nichtverwandte Zweige auszudehnen, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Handlungen vorzunehmen, welche den Zweck der Gesellschaft und alle damit zusammenhängenden Geschäfte zu fördern in der Lage sind.