Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Vermögen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien und Internetdomains sowie der Betrieb von Internetportalen und Webshops, speziell im Bereich Bildung und Design.