Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Handelsgeschäften, Übernahme von Treuhandaufgaben, betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere Unternehmensplanung, Beratung bei Unternehmensneugründungen, Betreiben eines Abrechnungszentrums für Finanz-, Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen sowie Sanierungsberatung und Beratung im Rahmen des Insolvenzverfahrens sowie Verwaltung fremden Vermögens und Erstellung von Gutachten im betriebswirtschaftlichen Bereich, soweit für die vorbezeichneten Zwecke eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft kann sich an allen Unternehmen beteiligen und die persönliche Haftung bei Kommanditgesellschaften übernehmen.