Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und sich als Vertreter der Lichtflut.Medien GmbH Co.KG abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als Komplementärin an der Lichtflut.Medien GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Gestaltung und programmiertechnische Umsetzung von Internetauftritten und Online-Shops; die Programmierung von Web-Anwendungen, die Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings; die Durchführung von Softwareschulungen, insbesondere im Bereich Content-Management-Systeme und die Gestaltung von Print-Produkten ist.