Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, sowie das Halten und Verwalten eigener Immobilien, die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art als Treuhänder sowie die treuhänderische Übernahme von Rechten, Vermögensgegenständen aller Art und alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bauträgergeschäfte. Sie übt keine Tätigkeit gem. § 34 c GewO aus. Des weiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG.