Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand ist die Übernahme der Vertretung von und Geschäftsführung in anderen Gesellschaften im Inland und Ausland sowie der Erwerb von und Beteiligung an Unternehmen im Inland und Ausland, die im weitesten Sinne mit dem nachfolgenden Geschäftszweck in Zusammenhang stehen: die Übernahme von Industrievertretungen, insbesondere auf dem Gebiet der Oberflächentechnik, sowie Flughafenausrüstungen und entsprechendem Vertrieb von Industrieanlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte