Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung, Handel und Verkauf von Gegenständen aller Art, insbesondere die Herstellung und der Handel und der Verkauf von Desinfektionsmitteln aller Art nebst alem damit in unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang stehenden Zubehör und Hilfsmitteln, soweit die Gesetze den Vertrieb zulassen.