Lädt...
—
——fTausender)
Hunderter
|
Zehner
\
l
_
een
u
'Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
|
ö
Blatt
13579
24680
H
R
B
„)
2
2
I
Lest
Grund-
Vorstand
Amtsgericht
Bitburg
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
b)
(Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
a)
Tag.derEintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
2
3
4
6
7
a)
Regional
Bus
Trier
RBT
GmbH
Guido
Walscheid|
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
20.109.1999
*
11.06.1967,
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
30.Juli
1997
festgestell
Ara
b)
54647
Dudeldorf
Dudeldorf
und
durch
Beschluß
wom-vom
27.
März
1998
in
$
2
(Unterneh-
(
Dawen,JS
)
mensgegenstand
)
und
in
$
4
(
Stammkapital
und
Aufnahme
c)
1)
Gegenstand
der
Gesellschaft
weiterer
Gesellschafter
)
geändert
worden.
Die
Gesel]-
GV
B1.\125
ff
ist
-
die
Personenbeforderung
schaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
SB
im
Linienverkehr
mit
Kraftfahr
zeugen
($$
42,43
PBefG)
im
öf-
fentlichen
Personennahverkehr
im
Landkreis
Trier-Saarburg
unt
den
sich
daran
anschließenden
ebieten-
sowie
alle
damit
zu-
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
dieser
die
Ge-
sellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt
so
sind
zwei
gemeinsam
oder
einer
zusammen
mit
einem
Pro
kuristen
vertretungsberechtigt.
Durch
Beschluß
der
Gesel
schafterversammlung
kann
die
Vertretung
abweichend
ge-
regelt,
insbesondere
Einzelvertretung
angeordnet
und
al-
len
oder
einzelnen
Geschäftsführern
Befreiung
vom
Verbot
des
Selbstkontrahierens
erteilt
wer
den.Durch
Beschluß
der
Gesellschafterversammlung
vom
Subunternehmer
mit
der
Durchfüh-
28.12.1998
wurde
der
Sitz
der
Gesellschaft
von
Trier
nac
rung
der
Personenbeförderung
be-
54647
Dudeldorf
verlegt
und
das
Stammkapital
auf
auftragen.
50.700,--
DM
erhöht.
Die
$$
1,
4
der
Satzung
wurden
ent-
sprechend
geändert.
Herr
Peter
Herresthal
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Zum
Geschäftsführer
ist
Guido
Walscheid
bestellt.
Er
vertritt
die
Gesellschaft.
stets
allein,
auc
wenn
weitere
Geschäftsführer
bestellt
sind
jet
ist
vom
Verbot
des
Selbstkontrahierens
befreit.
ammenhängenden
Geschäfte,
die
der
Förderung
des
Hauptszweckes
dienen,
die
Gesellschaft
kann
2)
Die
Gesellschaft
versteht
sich
\als
besondere
Form
eines
Verkehrsverbundes.
Sie
setzt
um
Ziel,
mit
den
anderen
Verkehtsunternehmen,
den
Auf-
gabenträgern
des
öffentlichen
Personennahverkehrs
und
den
Ge
nehmigurigsbehörden
im
Interesse
einer
ausreichenden
Bedienung
der
Bevölkerung
mit
Verkehrsleji-
stungen
im
öffentlichen
Perso-
nennahverkehr
sowie
einer
wirt
schaftlichen
Verkehrsgestall-
tung
zusammenzuwirken.
Sie
wird
sich
für
eine
Integration
der
Nahverkehrgs-
und
Tarifgemein-
schaften,
für
die
Abstimmung
oder
den
Verbund
der
Be-
förderungsentgelte
und
für
die
Abstimmung
der\
Fahrpläne
mit
dem
Ziel
eines
\bedarforientier+
ten
Grundangebotes
mit
aufein-
ander
abgestimmten
Fahrplänen
sowie
für
eine
rationelle
Ver-
kehrsdurchführung
einsetzen.
Be-
stehende
Bedienungsverbote
so]
len
nicht
angewandt
werden,
Syn-
ergieeffekte
zum
Vorteil
der
ÖPNV
genutzt
werden.
———
Ei
m
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
Fortsetzuna
Rückseite
Sammar
NDrurtborınd
Ylnrlar
NRrnretarlt
_
man
1N
10A9
_
Lädt...
j
Amtsgericht
Bitburg
.
Rückseite
von
Blatt...........
H
R
B
[
Blatt
Nr.
.
Grund-
Vorstand
.
2
2
2
A
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
I
b)
(Sitz
.
.
Gesellschafter
derEint
|
Ein-
st
kapital
Beraen,
a)
Tag.derEintragung
tra
Yun
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
a
°
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
.
6
7
zu
)
3)
Die
Gesellschaft
ist
be-
rechtigt,
Zweigniederlassungen
an
anderen
Orten
zu
errichten,
Unternehmen
gleicher
oder
ver-
wandter
Art
zu
gründen
oder
zu
rwerben
oder
sich
an
ihnen
zu
beteiligen.
Sie
ist
außerdem
be
-
rechtigt,
‚mit
anderen
Verkehrs-
unternehmen
Verkehrskooperati-
onen
einzugehen
und
zum
Bei-
spiel
einen
Verkehrs-
und
Tarif
verbund
zu
gründen.
4)
Die
Gesellschaft
ist
offen
für
alle
Unternehmen,
die
im
Landkreis
Trier-Saarburg
und
den
sich
daran
anschließenden
Gebieten
\Personenbeförderung
im
Linenienverkehr
mit
Kraft-
fahrzeugen\
(
$$
42,
43
PBefG
)
im
öffentlichen
Personennah-
verkehr
als
\Genehmigungsinhaber
oder
als
Betriebsführer
nach
$
2
Abs.
2
Nr.
PBefG
betreiben.
Von
neuen
Gesellschaftern
ein-
briare
Fahrleistungen
sind
solche,
die
entweder
heute
schon
als
auf
Trier
ausgerichte
tete
Nachbarortsl\inienverkehre
einzustufen
sind,
\oder
durch
entsprechende
Maßnahmen
zu
Nach
barortslinienverkehren
erwei-
tert
werden
können.
Außerdem
kann
der
neue
Gesellschafter
überlandslinienverkehke
und
Stadtverkehre
einbringen,
dies
allerdings
nur
in
einem
Umfang,
der
die
von
ihm
selbst
ainge-
brachten
Fahrleistungen
im
Nach
Einstufung
der
Verkehre
den
RBT
als
Nachbarortslinienverkehke
ach
der
PBeAus1IV
ni
ä
I.
det.
Fortsetzung
auf
dem.
........
ten
Blatt
Lädt...
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
oder
Stammkapital
DM
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
2
c)
Gegenstand
der
Gesellschaft
ist
die
Personenbaßrderung
im
Linien-
verkehr
mit
Kraftfahrzeugen
(
$$
42,
43PBefG
)
im
öffent-
lichen
Personennahverkehr
in
den
Landkreisen
Trier-Saarburg,
Bitburg-Prüm,
Bernkastel-Witt-
lich,
Daun
und
den
sich
daran
anschließenden
Gebieten
sowie
alle
damit
zusammenhängende
Ge-
schäfte,
die
der
Förderung
des
Hauptzweckes
dienen.
Die
Gesell-
schaft
kann
Subunternehmer
mit
der
Durchführung
der
Personenbe-
förderung
beautragen.
Die
Ge-
sellschaft
versteht
sich
als
be-
sondere
Form
eines
Verkehrs-
verbundes.
Sie
setzt
sich
zum
Ziel,
mit
den
anderen
Vekehrsun-
ternehmen,
den
Aufgabenträgern
des
öffentlichen
Personennah-
verkehrs
und
den
Genehmigungsbe-
hörden
im
Interesse
einer
aus-
reichenden
Bedienung
der
Bevöl-
kerung
mit
Verkehrsleistungen
im
öffentlichen
Personennah-
verkehr
sowie
einer
wirtschaft-
lichen
Verkehrsgestaltung
zu-
sammmenzuwirken.
Sie
wird
sich
für
eine
Integration
der
Nah-
verkehrsbedienung,
insbesondere
für
Verkehrskooperationen
in
Verkehrs-
und
Tarifgemein-
schaften,
für
die
Abstimmung
oder
den
Verbund
der
Be-
förderungsentgelte
und
für
die
Abstimmung
der
Fahrpläne
mit
dem
Ziel
eines
bedarforientier-
ten
Grundangebots
mit
aufein-
ander
abgestimmten
Fahrplänen
sowie
für
eine
rationelle
Ver-
kehrsdurchführung
einsetzen.
Be-
stehende
Bedienungsverbote
sol-
len
nicht
angewandt
werden,
Syn-
ergieeffekte
zum
Vorteil
des
ÖPNV
genutzt
werden.
Die
Gesell-
schaft
ist
berechtigt,
Zweig-
niederlassungen
an
anderen
Or-
ten
zu
errichten,
Unternehmen
gleicher
oder
verwandter
Art
zu
gründen
oder
zu
erwerben
oder
sich
an
ihnen
zu
beteiligen.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
Sommer
Druck
und
Verlan
Grünstadt
-.aen.
10.
1962
—
3
51.300
DM
4
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
Durch
Beschluss
der
Gesellschafterversammlung
vom
00.08.2999
wurden
$
2
Abs.
1
Satz
1
und
Absatz
4
Satz
I+2
der
Satzung
(
Gegenstand
des
Unternehmens)
neu
gefasst.
erner
wurden
$
5
Abs.
5
Satz
1
(
Geschäftsführung
),
$
&
Abs.
1
und
5
(
Gesellschafterbeschlüsse
)
und
8
7
Abs.
2
nd
3
Satz
1
(
Gesellschafterversammlung
)
geändert
und
das
Stammkapital
durch
entsprechende
Änderung
des
$
4
der
Batzung
um
600
DM
auf
51.300
DM
erhöht.
7
Ä
a)
alu
D02z
»
EI
{
Dawen
)
Jugtizsekretär
Satzung:
Blatt
180
ff.
.
Sorkderband
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Amtsgericht
27%
hi
Grund-
der
Ein
b)
(Sitz
Sta
jan
a
,
mmkapita
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Rückseite
von
Blatt
1
2
3
Sie
ist
außerdem
berechtigt,
mit
anderen
Verkehrsunternehmen
Verkehrskooperationen
einzuge-
hen
und
zum
Beispiel
einen
Ver-
kehrs-
und
Tarifverbund
zu
grün-
den.Die
Gesellschaft
ist
offen
für
alle
Unternehmen,
die
im
Landkreis
Trier-Saarburg,
Bit-
burg-Prüm,
Bernkastel-Wittlich,
Daun
und
den
sich
daran
an-
schließenden
Gebieten
Personen-
beförderung
im
Linienverkehr
mit
Kraftfahrzeugen
(
$$
42,
43
PBefG
)
im
öffentlichen
Perso-
nennahverkehr
als
Genehmigungs-
inhaber
oder
als
Betriebsführer
nach
$
2
Abs.
2
Nr.
3
PBef&
be-
treiben.
Von
neuen
Gesellschaf-
tern
einbringbare
Fahrleistun-
gen
sind
unter
anderem
solche,
die
entweder
heute
schon
als
auf
Trier
ausgerichtete
Nachbar-
ortslinienverkehre
einzustufen
sind
oder
durch
entsprechende
Maßnahmen
zu
Nachbarortslinien-
verkehren
erweitert
werden
kön-
nen.
Außerdem
kann
der
neue
Ge-
sellschafter
Üüberlandslinienver-
kehre
und
Stadtverkehre
ein-
bringen,
dies
allerdings
nur
in
einem
Umfgang,
der
die
von
ihm
selbst
eingebrachten
Fahrleistungen
im
Nachbarortsli-
nienverkehr
unterschreitet,
und
im
übrigen
die
Einstufung
der
Verkehre
der
RBT
als
Nachbar-
ortslinienverkehre
nach
der
PBefAusglV
nicht
geährdet.
4
HR
B
2224
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Rechtsverhältnisse
6
7
Fortsetzung
auf
den.
........ten
Blatt