Handelsregister B des Amtsgerichts Siegen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 3
HRB 7748
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Steuerberatungsgesellschaft Leber mbH
b)
Kreuztal
c)
1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG.
2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.
von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
3) Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muß ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, wenn er
alleiniger Geschäftsführer oder gem. § 9 Abs. 3
zur Einzelvertretung ermächtigt worden ist.
Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich
durch zwei Geschäftsführer oder
gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer
und einen Prokuristen vertreten.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser
Steuerberater sein.
Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muß der
Geschäftsführer Steuerberater sein.
Die Gesellschafterversammlung darf
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind nur zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen einer kein
Steuerberater ist, muß dem Geschäftsführer, der
Steuerberater ist, Einzelvertretungsbefugnis
erteilt sein.
Die Gesellschafter können einen oder mehrere
Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluß
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreien.
Da die Gesellschaft berechtigt ist,
Zweigniederlassungen zu errichten, gilt für deren
Vertretung:
Der Leiter der Zweigniederlassung muß
Steuerberater mit beruflicher Niederlassung am
Ort der Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich sein und seinen Wohnsitz im Ort der
Zweigniederlassung haben, soweit ihm nicht
durch die Steuerberaterkammer gestattet ist, in
einem anderen Ort zu wohnen (§ 34 Abs. 2
StBerG).
Prokura darf grundsätzlich nur Personen i. S.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 04. November 2004
festgestellt und mit Beschluß der Gesellschafterversammlung
vom 23. Dezember 2004 in § 9 (Geschäftsführung und
Vertretung) geändert. Die Gesellschaft trägt die
Gründungskosten bis zu einem Betrag von EUR 1.000,00.
a)
01.01.2005
Dr. Beyerle
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
10 ff. Sonderband
Abruf vom 01.02.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Siegen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 3
HRB 7748
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
von § 50 Abs. 2 StberG erteilt werden. Wird in
Ausnahmefällen anderen Personen Prokura
erteilt, so muss im Innenverhältnis eine
Vertretung in Steuersachen ausgeschlossen
sein; im übrigen ist nur eine Gesamtvertretung in
Gemeinschaft mit einem Steuerberater zulässig.
Handlungsvollmacht zur Hilfeleistung in
Stersachen darf nur Personen, die nach § 3 Nr. 1
StberG zur Hilfeleistungen in Steuersachen
befugt sind, erteilt werden; eine
Handlungsvollmacht, die zum Betrieb der
Sterberatungsgesellschaft ermächtigt, ist
unzulässig.
b)
Geschäftsführer:
Leber, Klaus, Steuerberater, Kreuztal,
*XX.XX.1942
Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann
zudem unbeschadet der Beschränkungen des §
181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die
Gesellschaft ebenso vertreten wie bei
Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt.
Geschäftsführer:
Steuerberater Witschel, Walfried, Netphen,
*XX.XX.1941
Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann
zudem unbeschadet der Beschränkungen des §
181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die
Gesellschaft ebenso vertreten wie bei
Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt.
2
a)
Leber, Witschel & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Ergänzend eingetragen:
Geschäftsanschrift:
b)
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Heide, Tanja, Netphen, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma,
Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
a)
09.01.2009
Bast
Abruf vom 01.02.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Siegen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 3 von 3
HRB 7748
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Auf dem Stück 36, 57223 Kreuztal
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Leber, Klaus, Steuerberater, Kreuztal,
*XX.XX.1942
a)
17.05.2011
Wickel
4
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Steuerberater Witschel, Walfried, Netphen,
*XX.XX.1941
a)
03.05.2012
Wickel
Abruf vom 01.02.2024