Handelsregister B des Amtsgerichts Münster
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Nummer der Firma:
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HRB 5706
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Facility Care AG
b)
Münster
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Übernahme von Aufträgen betreffend die
ganzheitliche Bewirtschaftung (Erhaltung
und Verwaltung) von Immobilien als
General übernehmer, insbesondere für
Großobjekte der Privat wirtschaft und der
öffentlichen Hand. Die Gesellschaft ist zu
allen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die geeignet sind, den
Gegenstand des Unternehmens zu fördern.
Sie kann insbesondere auch als
Generalübernehmer Aufträge im
Zusammenhang mit der Errichtung von
Baulichkeiten übernehmen, ferner im In-
und Ausland andere Unternehmen
gründen, erwerben oder sich an solchen
beteiligen, Unternehmens- und
Kooperationsverträge schließen und
Niederlassungen er richten.
625.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Schlockermann, Bernd, Hamm, *XX.XX.1972
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 01.02.2000 zuletzt geändert am 16.12.2002
b)
Aufgrund der Ermächtigung vom 03.09.2002 ist die Erhöhung
des Grundkapitals um 125.000,00 EUR auf 625.000,00 EUR
durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom
16.12.2002 ist die Satzung in § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital)
entsprechend geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der
Zeit bis zum 20.07.2007 das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um
bis zu insgesamt 125.000,- EUR durch Ausgabe neuer
Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die
Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der
Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des
Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung geltenden Rechts zu entscheiden.
a)
06.11.2003
Jürgens
2
a)
06.11.2003
Jürgens
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.03.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
Abruf vom 11.02.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
06.11.2003. In
Ergänzung der
Eintragung vom
06.11.2003 (lfd. Nr. 1)
von Amts wegen
eingetragen.
3
b)
Vorstand:
Wabner, Helmut, Münster, *XX.XX.1942
a)
Die Hauptversammlung vom 29.07.2003 hat die Änderung der
Satzung in § 17 (Jahresabschluß und Lagebericht)
beschlossen.
a)
14.11.2003
Jürgens
b)
Änderungsbeschluß Bl.
468-478 Sonderband.
Satzung Bl. 488-500
Sonderband.
4
660.000,00
EUR
a)
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.11.2003 ist § 4
Abs.1 (Grundkapital) und Abs. 2 ( genehmigtes Kapital) der
Satzung geändert.
b)
Aufgrund der Ermächtigung vom 16.12.2002 ist die Erhöhung
des Grundkapitals um weitere 35.000,00 EUR durchgeführt.
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis 20.07.2007 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig
oder mehrfach um bis zu insgesamt 90.000,00 EUR durch
Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Die Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu
erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung
des Aufsichtsrates über den Ausschluß des Bezugsrechts der
Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der
Beschlußfassung geltenden Rechts zu entscheiden.
a)
24.02.2004
Jürgens
b)
Änderungsbeschluss Bl.
531 -532 Sbd.
Satzung Bl. 534-546
Sonderband.
5
a)
Die Hauptversammlung vom 10.05.2007 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
b)
a)
20.06.2007
König
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 10.05.2012,
das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt
EUR 200.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen
haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist
ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über
den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach
Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden
Rechts zu entscheiden.
Die Hauptversammlung vom 10.05.2007 hat beschlossen, die
in der Hauptversammlung vom 25.07.2002 erteilte
Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals, die mit einem
Betrag von EUR 90.000,00 noch nicht ausgenutzt worden ist,
aufzuheben.
6
b)
Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Fridtjof-Nansen-Weg 7, 48155 Münster
a)
01.09.2010
Vörding
7
a)
Die Hauptversammlung vom 07.05.2012 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Nr. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 06. Mai 2017
das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt
EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Kapitalerhöhungen
haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist
ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über
den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach
Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden
Rechts zu entscheiden.
a)
02.07.2012
Pruß-Steinigeweg
8
a)
Abruf vom 11.02.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Prokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Kellermann, Susanne, Münster, *XX.XX.1974
11.07.2013
Gerstgarbe
9
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wabner, Helmut, Münster, *XX.XX.1942
a)
04.03.2015
Janke
10
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Übernahme von Aufträgen betreffend die
ganzheitliche Bewirtschaftung (Erhaltung
und Verwaltung) von Immobilien als
Generalübernehmer, insbesondere für
Großobjekte der Privatwirtschaft und der
öffentlichen Hand. Die Gesellschaft ist
ferner berechtigt, sämtliche Tätigkeiten
bzw. Gewerbe nach der
Handwerksordnung selber auszuführen,
soweit sie die handwerksrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
sind, den vorstehend in Absatz 1.
genannten Gegenstand des Unternehmens
zu fördern. Sie kann insbesondere auch als
Generalübernehmer Aufträge im
Zusammenhang mit der Errichtung von
Baulichkeiten übernehmen, ferner im In-
und Ausland andere Unternehmen
gründen, erwerben oder sich an solchen
beteiligen, Unternehmens- und
Kooperationsverträge schließen und
Niederlassungen errichten.
a)
Die Hauptversammlung vom 11.05.2016 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr
die Änderung des Unternehmensgegenstandes und
die Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und
Beschlussfassung) beschlossen.
a)
05.07.2016
Pruß-Steinigeweg
11
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Könning, Jörg, Gescher, *XX.XX.1984
a)
12.07.2016
Janke
Abruf vom 11.02.2024
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HRB 5706
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Prokura geändert; nunmehr Gesamtprokura
gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder
einem anderen Prokuristen:
Kellermann, Susanne, Münster, *XX.XX.1974
12
Prokura erloschen:
Kellermann, Susanne, Münster, *XX.XX.1974
a)
17.03.2017
Janke
13
Prokura geändert, nun:
Einzelprokura:
Könning, Jörg, Gescher, *XX.XX.1984
a)
11.07.2017
Henke
14
a)
Die Hauptversammlung vom 17.05.2018 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals), § 8 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtsdauer,
Amtsniederlegung des Aufsichtsrates) und § 14 Abs. 2
(Hauptversammlung, Einberufung, Ort) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bIs zum 16.05.2023
das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt
EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Kapitalerhöhungen
haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist
ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über
den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach
Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden
Rechts zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und Ihrer Durchführung festzusetzen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach
vorllständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach
Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem jeweiligen
Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem
Genehmigten Kapital 2018 anzupassen.
a)
15.06.2018
Michels-Ringkamp
Abruf vom 11.02.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
15
a)
Die Hauptversammlung vom 22.09.2021 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 21.09.2026
das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt
EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die Kapitalerhöhungen
haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist
ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über
den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach
Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden
Rechts zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichsrats die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach
vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2021 oder nach
Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem jeweiligen
Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem
Genehmigten Kapital 2021 anzupassen.
a)
11.10.2021
Fartmann
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