Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von Ingenieursleistungen im Zusammenhang mit Konzeption, Planung, Entwurf, Konstruktion, Berechnung, Betrieb und Sanierung von Bauwerken des Hoch-, Verkehrs-, Tief- und Wasserbaus, insbesondere in den Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung der Versorgungstechnik, des Brandschutzes und des energieeffizienten Bauens, sowie die Erbringung von Bauprojektmanagementleistungen, insbesondere die Übernahme der Bauleitung, Baubetreuung und Bauüberwachung.