Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Entwicklung und Vergabe von nationalen und internationalen Franchiserechten und Lizenzen, Backoffice-Dienstleistungen, Verkauf von Sport- und Kampfsportzubehör (lokal und online), Verkauf von Merchandiseartikeln, Vorbereitung und Durchführung von Events und Vorträgen, Durchführung von Unterricht und Ausbildungen, Abnahme von Prüfungen, Beratung, Lizensierung, Zertifizierung und Qualitätskontrolle.