Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte, die den Gesellschaftszweck fördern. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten des gewerblichen Grundstückshandels ausüben, insbesondere keine Immobilien mit dem Ziel der kurzfristigen Weiterveräußerung erwerben.