Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung ambulanter sozialer Dienste, insbesondere Leistungen der häuslichen Pflege gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz, Leistungen der häuslichen Pflege gemäß BSHG, Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V und Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Nebenleistungen.