HRB 4853 AG Kleve · aktuell
Historischer Auszug
Gebr. Müller Kerzen AG
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Tausender|
Hunderter
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Zehner
13579
Grund-
oder
Stammkapital
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
1
a)
Gebr.
Müller
Kerzenfabrik
|
1.200.000,-
AG
Straelen
die
Fortführung
des
Be-
triebes
der
Firma
„Gebr.
Müller
Patschkau,
gegr.
1744
„Silesia"
Kerzen-
und
Wachswarenfabrik
GmbH
&
Co.
KG“,
somit
insbesondere
Produktion
und
Verkauf
von
Wachs-
waren
und
Kerzen
ein-
schließlich
aller
hiermit
zusammenhängenden
Geschäfte
und
Dienstlei-
stungen.
Die
Gesellschaft
ist
be-
rechtigt,
alle
Geschäfte
und
Maßnahmen
zu
tref-
fen,
die
geeignet
sind,
dem
Gegenstand
des
Unternehmens
unmittel-
bar
oder
mittelbar
zu
die-
nen.
Die
Gesellschaft
ist
ferner
berechtigt,
andere
Unter-
nehmen
gleicher
oder
verwandter
Art
im
In-
und
Ausland
zu
gründen,
zu
erwerben,
sich
an
solchen
zu
beteiligen
und
solche
Unternehmen
ganz
oder
teilweise
zu
veräußern.
Die
Gesellschaft
kann
Unternehmen,
an
denen
sie
beteiligt
ist,
unter
ihrer
einheitlichen
Leitung
zu-
sammenfassen
und/oder
sich
auf
die
Verwaltung
der
Beteiligung(en)
be-
schränken
und
Uhnter-
nehmensverträge
jeder:
Art
abschließen
sowie
ihren
Betrieb
ganz
oder
_
teilweise
in
Unternehmen,
RS
102
-
kKarteiblatt
HRB
-
gen.
3.1999
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
EUR
4
jeweils
einzel-
vertretungsbe-
rechtigt
und
-
soweit
gemäß
$
112
AktG
zuläs-
sig-
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit:
Thomas
Müller,
geb.
19.03.1959,
Straelen;
Stefan
Müller,
geb.
23.07.1960,
Straelen;
Martin
Winnen,
geb.
04.05.1960,
Straelen
Prokura
Tausender
Hunderter
Zehner
24680
Rechtsverhältnisse
Aktiengesellschaft.
Satzung
vom
02.06.2003.
Entstanden
durch
Umwandlung
im
Wege
des
Formwech-
sels
der
Gebr.
Müller
Patschkau,
gegr.
1744,
„Silesia“
Ker-
zen-
und
Wachswarenfabrik
GmbH
&
Co.
KG
(AG
Geldern
HRA
1255)
nach
Maßgabe
des
Beschlusses
der
Gesell-
schafterversammlung
vom
02.06.2003.
Die
Gesellschaft
wird
durch
zwei
Vorstandsmitglieder
oder
durch
ein
Mitglied
des
Vorstandes
gemeinschaftlich
mit
einem
Prokuristen
gesetzlich
vertreten.
Ist
nur
ein
Vor-
standsmitglied
vorhanden,
vertritt
es
die
Gesellschaft
allein.
Stellvertretende
Vorstandsmitglieder
stehen
hinsichtlich
der
Vertretungsmacht
ordentlichen
Mitgliedern
gleich.
Der
Aufsichtsrat
kann
einem,
mehreren
oder
allen
Vor-
standsmitgliedern
die
Befugnis
zur
Einzelvertretung
ein-
räumen
und/oder
Befreiung
von
dem
Vorbot
der
Mehrver-
tretung
des
$
181
BGB
-
soweit
nach
$
112
AktG
zulässig-
erteilen.
Die
Befreiung
zur
Einzelvertretung
und/oder
die
Befreiung
von
dem
Verbot
der
Mehrvertretung
des
$
181
BGB
kann
jederzeit
widerrufen
werden.
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
8.10.2003
<
HBrosen
stizangestellte
b)
Umwandlungsbe
schluss
vom
02.06.03
BI.
30
ff.
Sbd.;
Satzung
Bi.
34.
R
ff.
Sbd.;
Eintragungsverfü-
gung
BI.
10.
d.
A.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
en
Amtsgericht
Nr.
der
Ein-
tra-
gung’
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Grund-
oder
Stammkapital
——
|
Rückseite
von
Blatt__
A
HR
B
7
7
1
7
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Prokura
Geschäftsführer
Abwickler
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
an
denen
sie
beteiligt
ist,
ausgliedern
oder
solchen
Unternehmen
überlassen.
4
5
7
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt”