Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(a) Projektierung und Errichtung von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie Verteilung im Versorgungsgebiet der Gesellschafter des Unternehmens und in deren regionalem Umfeld jedoch nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, (b) Übernahme von Dienstleistungen, die unmittelbar mit dem Bereich Stromversorgung verbunden sind und den Hauptzweck der Gesellschaft nach Ziffer 2.1 Iit. (a) fördern