Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Bereitstellung und Entwicklung von Bildungsprogrammen, Lehrmaterialien, Beratungsdienstleistungen, Zertifizierungen, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Organisation von Veranstaltungen sowie E-Learning-Angebote, jeweils ausschließlich für Arbeitnehmer und Mitarbeiter, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Davon ausgeschlossen sind explizit Unternehmer.