Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung bei der SCHMIDT Bau-Liegenschaften GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Duisburg, deren Gegenstand die Durchführung von Baumaßnahmen und der Handel mit Immobilien ist sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten