Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der noch zu gründenden Meyer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, die die Verwaltung und Vermietung eigenen Grundbesitzes zum Gegenstand hat.