Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die 1. Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen 2. Unternehmensbewertung und Untersuchungen bei Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen 3. strategische Management-Beratung 4. betriebswirtschaftliche Beratung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.