Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung; das Verwalten eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie Beteiligung an Gesellschaften jeder Art sowie die Übernahme der Rechtsstellung als persönlich haftender Gesellschafter.