Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.