HRB 31760 AG Dortmund · aktuell
Strukturierte Informationen
KNAPPSCHAFT KLINIKEN MVZ OST GmbH
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Handelsregister (015)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Dortmund (R2402)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Handelsregister (Kapitalgesellschaften) (AG) (HRB)
Laufende Nummer
31760
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Prokurist(in) (285)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Geschäftsführer(in) (086)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Geschäftsführer(in) (086)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2020
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft, ärtzliche Leitung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in den §§ 20, 21 und 22 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft, ärztliche Leitung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 10 (Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrates), 11 (Aufsichtsratsbeschlüsse) und 19 (Beendigung der Gesellschaft) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft, ärztliche Leitung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2024 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), 3a (Gesellschafterbezogene Kapitalrücklagen), 5 (Gesellschafter) und 19 (Beendigung der Gesellschaft) beschlossen.
Abrufuhrzeit
11:40:51
Abrufdatum
2025-10-06
Letzte Eintragung
2025-07-24
Anzahl Eintragungen
8
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2024-11-21
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2020-03-23
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
KNAPPSCHAFT KLINIKEN MVZ OST GmbH
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (221110)
Sitz › Ort
Dortmund
Anschrift
AnschriftstypCode: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Strasse
Am Knappschaftskrankenhaus
Hausnummer
1
Postleitzahl
44309
Ort
Dortmund
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › VertretungsbefugnisCode: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
VertretungsberechtigteAndreas Daxberger (Rolle 4)
Besondere Vertretungsregelung › … › VertretungsbefugnisCode: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
VertretungsberechtigteStefan Aust (Rolle 5)
Besondere Vertretungsregelung
Gegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der "Steuerbegünstigten Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von § 95 SGB V sowie aller damit verbundenen Tätigkeiten. Mindestens 2/3 der Leistungen der Gesellschaft müssen hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO zu Gute kommen. Es handelt sich somit um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO. Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Sozialversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV). Darüber hinaus ist die Gesellschaft auf den öffentlichen Zweck im Sinne des Kommunalrechts ausgerichtet. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines oder mehrerer MVZ im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, auch in Form einer Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit Genehmigung nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV, die an der fachärztlichen Versorgung der privat- und gesetzlich krankenversicherten Patienten und der sonstigen Selbstzahler teilnehmen. Die Gesellschaft bestellt für jedes von ihr getragene MVZ einen oder mehrere Ärzte als ärztliche(n) Leiter im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind und die mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs sowie den in Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sind. Die Gesellschaft darf sich demgemäß an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, wenn diese Vorhaben mit der gesetzlichen Aufgabenstellung der Gesellschafter vereinbar sind. Den für die Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden sind derartige Vorhaben rechtzeitig anzuzeigen. Die Gesellschaft darf sich nur insoweit an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen sowie weitere Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gründen, als dass dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft gewährleistet, a) dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren, ihre Privatsphäre achten sowie die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; b) dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; c) dass jeder von der Gesellschaft zur ärztlichen Leitung des MVZ bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; d) dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; e) dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln; f) dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden; g) dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe einhalten. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen sowie Beratungsleistungen von Krankenhausgesellschaften und anderen in der Gesundheitsbranche tätigen Dienstleistungsgesellschaften, an denen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See mit mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile beteiligt ist, Verwaltungsdienstleistungen, zentrale Service- und IT-Leistungen, Einkaufs- und Logistikleistungen, technische Leistungen sowie Laboruntersuchungen und Befunderhebungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehörenden Betrieben gewerblicher Art, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Auswahl zusatzangaben › … › Stammkapital
Zahl
50000.00
Auswahl waehrung › WaehrungCode: Euro (EUR)