Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst
oder als Vertreter eines Dritten
abzuschließen.
Der Erwerb und der Betrieb eines Fitness-, Aerobic- und Wellness-Centers sowie die Planung und Gestaltung von Fitness-Centern und Sonnenstudios im In- und Ausland, das Marketing, die Beratung, der Kauf- und Verkauf von Fitness-Centern, -geräten und -zubehör, der Kauf- und Verkauf von Sonnenstudios im In- und Ausland, die Beteiligung im In- und Ausland an Fitness-Centern und Sonnenstudios, die Vermietung von Fitnessgeräten und Sonnenstudiozubehör im In- und Ausland, der Kauf und Verkauf von Kunstskulpturen und Grafiken im In- und Ausland sowie der Entwurf von Kunstskulpturen und Grafiken.