Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten
Für Rechtsgeschäfte
zwischen der Gesellschaft und der Willi
Schlagheck GmbH & Co. KG sind die
Geschäftsführer von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaf-ten, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Willi Schlagheck GmbH & Co. KG, die Maler-, Lackierer- und Trockenbauarbeiten zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.