Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Stromnetzgesellschaft Gescher GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
2. 1. Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Stromnetzgesellschaft Gescher GmbH & Co. KG. 2.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 2.3 Die Gesellschaft erfüllt ihren Geschäftszweck gemäß den Vorschriften der §§ 107 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). 2.4 Die Gesellschaft ist insbesondere verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu verfahren. 2.5 Die Gesellschaft wendet die Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG) an.